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   BGH, 10.01.2003 - V ZR 230/02   

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https://dejure.org/2003,2565
BGH, 10.01.2003 - V ZR 230/02 (https://dejure.org/2003,2565)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2003 - V ZR 230/02 (https://dejure.org/2003,2565)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - V ZR 230/02 (https://dejure.org/2003,2565)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    SachenRBerG § 121 Abs. 2
    Keine Anwendung der Sachenrechtsbereinigung vor Abschluß des Nutzungsvertrages

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Sachenrechtsbereinigung - Wohnraumzuweisung nach dem Wohnraumlenkungsrecht der DDR - Verspätete Angriffsmittel und Verteidigungsmittel - Hinweispflicht des Gerichts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigenheimzuweisung in der Sachenrechtsbereinigung

  • Judicialis

    SachenRBerG § 121 Abs. 2; ; DDR/ZGB § 99

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SachenRBerG § 121 Abs. 2; DDR- ZGB § 99
    Anspruch auf Sachenrechtsbereinigung zu Gunsten des Nutzers eines Eigenheims

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensrecht - Anspruch auf Sachenrechtsbereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 562
  • NZM 2003, 370
  • NJ 2003, 424
  • WM 2003, 1487
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus BGH, 10.01.2003 - V ZR 230/02
    Die eidesstattliche Versicherung des Bürgermeisters vom 17. Mai 2002 stellt keinen Wiederaufnahmegrund (§ 580 Nr. 7 b ZPO) dar (BGHZ 80, 389, 395).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 10.01.2003 - V ZR 230/02
    Nach Verhandlungsschluß können Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht mehr vorgebracht werden (§ 296 a ZPO), die Nichtbeachtung der Vorschrift ist nicht durch die Wiedereröffnung der Verhandlung auszugleichen (BGH, Urt. v. 28. Oktober 1999, IX ZR 341/98, NJW 2000, 142, 143).
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 294/97

    Anspruch des Nutzers gegen den Restitutionsberechtigten auf Bereinigung der

    Auszug aus BGH, 10.01.2003 - V ZR 230/02
    Der Wirksamkeit des Vertrages im Sinne des § 121 Abs. 2 Buchst. b SachenRBerG steht es nicht entgegen, daß die staatliche Grundstücksverkehrsgenehmigung ausgeblieben und lediglich eine preisrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt worden ist (Senat BGHZ 141, 184).
  • BGH, 17.05.2002 - V ZR 193/01

    Rechtstellung des Käufers eines vormals volkseigenen Eigenheims

    Auszug aus BGH, 10.01.2003 - V ZR 230/02
    Die Zwecksetzung der älteren Verkaufsgesetze, insbesondere des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Eigenheime, Miteigentumsanteile und Gebäude für Erholungszwecke vom 19. Dezember 1973 (Verkaufsgesetz 1973; GBl. I S. 578), das neben dem Verkaufsgesetz die Grundlage des Vertrauens bildete, das § 121 Abs. 2 SachenRBerG schützt (Senatsurt. v. 17. Mai 2002, V ZR 193/01, WM 2002, 1947), zielte nicht auf den Erwerb durch die Mieter des Objekts, sondern allgemein auf die Wohnbedürfnisse der Bürger, bevorzugt der Arbeiterfamilien und kinderreichen Familien (Vorspruch und § 1 Abs. 2 VerkaufsG 1973; noch allgemeiner Gesetz vom 15. September 1954, GBl. S. 784: "Bürger der DDR ...").
  • BGH, 22.06.2001 - V ZR 202/00

    Ankaufsberechtigung des Bruchteils-Käufers

    Auszug aus BGH, 10.01.2003 - V ZR 230/02
    aa) Das Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude (Verkaufsgesetz) vom 7. März 1990 (GBl. I S. 157), auf das die Kaufverträge der Kläger zurückgehen, verband den Zweck der Vermögensmehrung durch Auskehr öffentlichen Grundeigentums mit (gewerbefördernden und) wohnungswirtschaftlichen Vorstellungen (Senatsurt. v. 22. Juni 2001, V ZR 202/00, WM 2001, 1911, 1912).
  • BGH, 13.02.2003 - III ZR 176/02

    Begriff des Wohnungsgartens; Nutzung eines Gebäudes in einem Kleingarten zu

    Dessen ungeachtet gründete das Recht zur Wohnraumnutzung regelmäßig nicht unmittelbar auf der Entscheidung der staatlichen Lenkungsorgane, sondern auf dem Mietvertrag, den der jeweilige Hauseigentümer, Rechtsträger, Verwalter oder sonst Verfügungsberechtigte auf der Grundlage der Wohnraumzuweisung mit dem Wohnungssuchenden abzuschließen hatte (vgl. § 18 WRLVO sowie §§ 99, 100 Abs. 1 ZGB; siehe hierzu auch BGH, Urteil vom 10. Januar 2003 - V ZR 230/02 - zur Veröffentlichung bestimmt), oder der mit dem neuen Mieter aufgrund des zwischen diesem und dem Vormieter zustande gekommenen Tauschvertrags (vgl. § 126 ZGB) fortgesetzt wurde.
  • KG, 11.04.2005 - 23 U 302/03

    Sachenrechtsbereinigung: Kein Ankaufsrecht beim Erwerb eines Miteigentumsanteils

    Bei den Fällen des § 121 I 3 SachenRBerG handelt es sich um Ausnahmetatbestände, deren Grenzlinien die Rechtsprechung nicht durch eine ausdehnende Auslegung überschreiten darf (vgl. BGH, BGHReport 2003, 370).
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